Übersicht unserer Leistungen im Pflegedienst

Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI

Sie pflegen Ihre Eltern, Ihren Partner oder andere Angehörige in der häuslichen Umgebung und beziehen dafür Pflegegeld.

Dann sind Sie nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung) verpflichtet, ein Beratungsbesuch durch eine zugelassene Einrichtung in Anspruch zu nehmen.              

Der Beratungseinsatz muss bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich abgerufen werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, können auf Wunsch den Beratungsbesuch 1 x pro Halbjahr freiwillig in Anspruch nehmen.

Wird das Beratungsgespräch nicht regelmäßig geführt, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder zu streichen.

Beratungsgespräch mit Angehörigen

Die pflegerische Beratung nach § 37.3  SGB XI dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege. In dem Beratungsgespräch können die Möglichkeiten der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der Pflegenden angesprochen werden, sowie die Verbesserung der häuslichen Pflegesituation.

In einem Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI können wir auch auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme weiterer Leistungen hinweisen. Wir beraten Sie gerne zu möglichen weiteren Leistungen.

Für den Standort Darmstadt ist das Beratungsgespräch auch online buchbar.

Online Terminbuchung

Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI

Sie pflegen Ihre Eltern, Ihren Partner oder andere Angehörige in der häuslichen Umgebung und beziehen dafür Pflegegeld.

Dann sind Sie nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung) verpflichtet, ein Beratungsbesuch durch eine zugelassene Einrichtung in Anspruch zu nehmen.              

Der Beratungseinsatz muss bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich abgerufen werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, können auf Wunsch den Beratungsbesuch 1 x pro Halbjahr freiwillig in Anspruch nehmen.

Wird das Beratungsgespräch nicht regelmäßig geführt, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder zu streichen.

Die pflegerische Beratung nach § 37.3  SGB XI dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege. In dem Beratungsgespräch können die Möglichkeiten der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der Pflegenden angesprochen werden, sowie die Verbesserung der häuslichen Pflegesituation.

In einem Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI können wir auch auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme weiterer Leistungen hingewiesen. Wir beraten Sie gerne zu möglichen weiteren Leistungen.

Für den Standort Main-Taunus ist das Beratungsgespräch auch online buchbar.

Online Terminbuchung

Betreuung zuhause

Manchmal reicht es schon, wenn eine Betreuungskraft für ein paar Stunden pro Tag bei den normalen Herausforderungen des Alltags hilft. Unser häuslicher Pflegedienst bietet kleine Hilfestellungen an, um die täglichen Herausforderungen zu meistern.

  • Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Gemeinsames Essen
  • Unterhaltungen anregen und Interesse wecken
  • Hilfe bei der Haustierhaltung und Pflanzenpflege
  • Spazieren gehen, Gesellschaft leisten
  • Seniorenbetreuung
Alltagsunterstützung einer Seniorin zu Hause

Begleitung außer Haus

Aktiv am Leben teilnehmen, bedeutet Lebensqualität. Wir als mobiler Pflegedienst sind der Ansicht, dass dies auch im hohen Alter noch möglich ist. Mit unserem Angebot Betreuung außer Haus unterstützen und fördern wir diese Aktivitäten, um die Lebensqualität zu erhalten.

  • Begleitung zu Außer-Haus-Terminen (Friseur, Arzt, Fußpflege, Apotheken) u.v.
  • Einkaufen
  • Begleitung bei Ausflügen
  • Unterstützung bei Sport und Bewegung
  • Begleitung zu Seniorentreffs
  • Begleitung in die Kirche und Friedhofsbesuche
  • Begleitung bei Spaziergängen
Alltagsunterstützung einer Seniorin außer Haus

Aktivierende Hauswirtschaft

Wenn die Mobilität und die Bewegungsfähigkeit einschränken ist, fallen die Aufgaben im Alltag schwerer. Eine Haushaltshilfe kann Sie hier aktiv unterstützen.

  • Vor- und Zubereitung von Mahlzeiten
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Betten bereiten
  • Reinigen der Wohnung
Haushaltshilfe für Seniorinnen

Grundpflege

Jeder Mensch hat das Recht, dass seine grundlegenden Bedürfnisse erfüllt werden, dazu gehört auch die Pflege des äußeren Erscheinungsbilds. Bei pflegebedürftigen Personen bedeutet dies einen Eingriff in die Intimsphäre, der von der Pflegeperson viel Einfühlungsvermögen und Sensibilität erfordert.

  • Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen)
  • Inkontinenzversorgung, Hilfe beim Toilettengang
  • Hilfe beim Kleidungswechsel
  • Lagewechsel im Bett
  • Hilfe beim Überwinden von Treppen oder Stufen
Unterstützung bei der Grundpflege von Seniorinnen

Verhinderungspflege

Für den Fall, dass Sie als pflegender Angehöriger aufgrund von Urlaub oder Krankheit einmal nicht die Versorgung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen gewährleisten können, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine notwendige Ersatzpflege – die sogenannte Verhinderungspflege. Diese Leistung steht Ihnen auch dann zu, wenn Sie lediglich stundenweise eine Vertretung benötigen.

Verhinderungspflege oder Ersatzpflege aufgrund von Krankheit oder Urlaub

Familienbetreuung

Wenn Familien Hilfe benötigen, bietet unser häuslicher Pflegedienst sie dabei, den Familienalltag aufrechtzuerhalten.

  • Betreuen der Hausaufgaben
  • Begleitung zu Freizeitaktivitäten
  • Hilfe im Haushalt
  • Erledigung von Einkäufen
  • Vor- und Zubereitung von Mahlzeiten
  • Wäsche waschen und bügeln
Familienbetreuung beim Alltag

Wir bewegen Sie!

Kennen Sie das Gefühl, wenn Sie morgens aufstehen und der gesamte Körper erst mal eine ganze Weile braucht, um überhaupt in den Tag starten zu können? Oder vielleicht haben Sie sogar teilweise Angst, bestimmte Aktivitäten zu machen, weil Ihnen die Kraft fehlt? Keine Sorge - Wir von Gut Betreut haben die Lösung

Gymnastik für Senioren zu Hause

Unsere Betreuungskräfte werden regelmäßig von unserer zertifizierten Gesundheitstrainerin geschult, um Sie während den gebuchten Stunden mit einem einfachen 15-minütigen Programm zu kräftigen, zu dehnen und zu mobilisieren.

„Vielleicht schaffen wir es so gemeinsam, wieder mehr Selbstständigkeit in Ihren eigenen vier Wänden herzustellen, Schmerzen zu lindern oder Ihnen mit Spaß und Leichtigkeit ein besseres Körpergefühl zurückzubringen. Und Bewegung macht zu zweit auch viel mehr Spaß!“

Die Leistungen bei Gut betreut sind nicht nur für Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung, sondern auch für Ihr Wohlbefinden.
Sie haben Interesse an unserer privaten Seniorenbetreuung zu Hause? Dann kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

‍Gymnastik für Senioren zu Hause
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